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19. Juli 2016 | Italien-Reisen: Dokumentation bei Unfall noch wichtiger

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Italien hat in diesem Jahr gesetzliche Änderungen vorgenommen, die gerade auch für österreichische Reisende in der jetzigen Urlaubssaison schlagend werden könnten

„Kein Grund zur Sorge“
Zugleich gibt man aber Entwarnung: „Es besteht kein Grund zu Sorge“, sagt Arbö-Chefjurist Stefan Mann. Der Versicherungsverband Österreich hat uns bestätigt, dass keine Anzeigenbestätigung von der italienischen Polizei notwendig ist, wenn eine solche zu bekommen faktisch unmöglich ist.“

Wer also diese Anforderung bei seiner Kaskoversicherung deshalb nicht erfüllen könne, weil die italienische Polizei nicht bereit ist, den Schaden aufzunehmen, „begeht somit keine so genannte Obliegenheitsverletzung“, führt Mann weiter aus.

„Wichtig ist, den Schaden und den Hergang des Unfalls dennoch ausreichend zu dokumentieren.
Dies kann etwa durch Fotos oder Zeugen geschehen“, so Mann.

Besondere Bestimmungen beachten

Davon abgesehen, rät der Arbö ganz grundsätzlich, sich mit den speziellen Reisebestimmungen auseinanderzusetzen. „So ist nicht nur die Mitnahme einer Autoapotheke, eines Pannendreiecks und von Warnwesten verpflichtend. Zusätzlich muss auch ein für das Fahrzeug passendes Ersatzlampenset mitgeführt werden.“
Nähere Informationen zu Italien-Reisen sind zum Beispiel auf Länderinformations-Webseiten des Arbö, des ÖAMTC und des Außenministeriums erhältlich.

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