Service / News

19. Juli 2016 | Trotz alkoholisiertem Kasko-Unfall kein Regress

zurück

Gestörter Friede daheim

Die Stimmung im zu Hause war schon einmal besser

Der Sohn hat das fast neue Fahrzeug seines Vaters zerstört. Leicht alkoholisiert hatte er eine rote Ampel überfahren, auslenken müssen und das Fahrzeug an einer Hausmauer „geparkt“. Nach dem ersten Schock ein kleines Zwischenhoch: Die Kaskoversicherung ersetzte dem Vater problemlos den Schaden. Leider verlangte die Versicherung das Geld vom Lenker retour. Regressbrief wegen grober Fahrlässigkeit: Die 10.000 Euro.

OGH Urteil
Der Sohn wohnt noch bei den Eltern und hat als Student noch kein eigenes Einkommen. Er lebt von den Zuwendungen seiner Eltern. Genau diese Konstellation hat der Gesetzgeber in einer Sonderregel bedacht:

Gegenüber Familienangehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, ist ein Regress unzulässig. Damit soll vermieden werden, dass der Versicherungsnehmer den Schaden am Ende erst recht aus eigener Tasche zahlen muss und der Familienfrieden gestört wird.

Zu den „Familienangehörigen“ zählen neben Eheleuten auch Lebensgefährten, Geschwister und Kinder. Aber oft ist gar nicht leicht zu beurteilen, wer als „Familienangehöriger“ gilt. So entschied der OGH in folgendem Fall gegen die Anwendung des Familienprivilegs. Ein Lenker war mit weit überhöhter Geschwindigkeit bei nasser Fahrbahn gegen einen Strommast geschleudert. Auch hier sah das Gericht grobe Fahrlässigkeit. Der Lenker fuhr einen Pkw, der der Firma seiner mit ihm im selben Haushalt lebenden Gattin gehörte. Der OGH begründete ausführlich, dass die Firma, auch wenn die Gattin Alleininhaberin ist, ein eigenes Rechtssubjekt darstellt. Damit sei das Vermögen der Firma vom Vermögen der Gattin wirtschaftlich zu unterscheiden. Der Mann musste zahlen.

Die Entscheidung im Volltext

Ältere Entscheidungen zu diesem Thema 7Ob319/63; 7Ob254/72; 7Ob25/73; 4Ob157/82; 7Ob240/10k erstmals vom 04.12.1963 Thema und 7Ob289/03f vom 14.01.2004 ist im Rechtsinformationssystem des Bundes abrufbar.

zurück

PKW,  Motorrad,  ihr Daheim, Unfall, Krankenschutz, Rechtschutz, Pflege und noch viel mehr ihre Versicherung online berechnen, von Haushalt, Fahrzeug KFZ bis zur Unfall

 




Passwort vergessen

Ich möchte mich beim SICURA-Newsletter anmelden. Ich kann mich jederzeit abmelden. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet.





Ich will mich vom Newsletter abmelden.

Home | Versicherungen vergleichen | meine Polizzen | Formulare | Impressum | Kontakt